Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht
Eine Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht ist genehmigungspflichtig:
- ein bis zwei Tage: Zustimmung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin
- mehr als zwei Tage: Zustimmung des Schulleiters
Benutzen Sie das dafür vorgesehene Formular (PDF).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass über die regulären Ferien und die beweglichen Ferientage hinaus keine Unterrichtsbefreiung für Urlaub gewährt werden kann.